§ 1 |
Geltungsbereich |
(1) |
Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Hofmann & Oertel GbR (nachfolgend auch "Auftragnehmerin" genannt) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die die Auftragnehmerin mit
ihren Vertragspartnern (nachfolgend auch „Auftraggeber“ genannt) über die von ihr
angebotenen Leistungen schließt. |
(2) |
Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn
die Auftragnehmerin ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn die
Auftragnehmerin auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des
Auftraggebers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein
Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen. Sie werden nur dann
Vertragsbestandteil, wenn die Auftragnehmerin hierzu ausdrücklich und schriftlich einwilligt. |
§ 2 |
Vertragsgegenstand |
(1) |
Die Auftragnehmerin bietet ihren Auftraggebern über die von ihr betriebene und unter den
Internetadressen www.spocross.de, www.spocross.com und www.spocross.net abrufbare
Internetplattform "Spocross" Produkte und Dienstleistungen im Zusammenhang mit der
Personalbeschaffung gemäß den jeweiligen auf der Internetplattform dargestellten
Leistungsbeschreibungen an. |
(2) |
Die von der Auftragnehmerin angebotenen Leistungen umfassen insbesondere: |
(a) |
die Veröffentlichung von Stellenangeboten auf der von ihr betriebenen
Internetplattform, |
(b) |
den Eintrag von Unternehmensinformationen des Auftraggebers in die
Firmendatenbank der Auftragnehmerin, |
(c) |
die Erstellung und Überprüfung von Bewerbungsmappen. |
§ 3 |
Angebot und Vertragsabschluss |
(1) |
Alle Angebote der Auftragnehmerin sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht
ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
Aufträge kann die Auftragnehmerin innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang annehmen.
Die Annahme erfolgt schriftlich oder per E-mail durch Übersendung einer Auftragsbestätigung.
Zur Wahrung der Schriftform genügt die Übermittlung per Telefax. |
(2) |
Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen Auftragnehmerin und Auftraggeber ist
der schriftlich oder per E-Mail geschlossene Vertrag, einschließlich dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen. Dieser gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum
Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen der Auftragnehmerin vor
Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der
Vertragsparteien werden durch den schriftlichen oder per E-Mail geschlossenen Vertrag
ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten.
Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Zur
Wahrung der Schriftform genügt die Übermittlung per Telefax, im Übrigen ist die
telekommunikative Übermittlung, insbesondere per E-Mail, nicht ausreichend. |
§ 4 |
Vergütung und Zahlungsmodalitäten, Verzug |
(1) |
Es gelten die online unter www.spocross.de, www.spocross.com und www.spocross.net bei
den jeweiligen Leistungsbeschreibungen aufgeführten Preise. Maßgebend sind die Preise, die
zum Zeitpunkt des Zugangs des Auftrags unter vorstehend genannten Internetadressen
veröffentlicht sind. Die Preise verstehen sich nach Besteuerung als Kleinunternehmer lt.§ 19 Abs. 1 UstG |
(2) |
Rechnungsbeträge sind innerhalb von zwei Wochen ohne jeden Abzug zu bezahlen, sofern
nicht etwas anderes vertraglich vereinbart ist. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der
Eingang bei der Auftragnehmerin. Leistet der Auftraggeber, soweit er Unternehmer ist, bei
Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 5% p. a. zu
verzinsen. Die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs
bleibt - auch gegenüber Verbrauchern - unberührt. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, bei
Zahlungsverzug die Erbringung einzelner Leistungen bis zur vollständigen Zahlung
zurückzustellen. Dies gilt nicht, soweit dem Auftraggeber ein Zurückbehaltungsrecht zusteht. |
(3) |
Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers oder die Zurückbehaltung von
Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche
unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. |
(4) |
Die Auftragnehmerin ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen
Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn ihr nach
Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des
Auftraggebers wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Begleichung der
offenen Forderungen der Auftragnehmerin durch den Auftraggeber aus dem jeweiligen
Vertragsverhältnis gefährdet wird. |
§ 5 |
Pflichten des Auftraggebers |
(1) |
Der Auftraggeber gewährleistet, dass alle der Auftragnehmerin zur Veröffentlichung übergebenen eigenen Inhalte oder Teile davon frei von Rechten Dritter sind. Der Auftraggeber
wird der Auftragnehmerin durch eine Verletzung dieser Klausel entstehende Schäden auf
ersetzen. |
(2) |
Ein Auftraggeber ohne Wohnsitz oder Niederlassung in Deutschland ist verpflichtet, der
Auftragnehmerin gegenüber einen in Deutschland ansässigen Empfangsvertreter zu
benennen. |
(3) |
Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Auftragnehmerin alle Auskünfte und Unterlagen
rechtzeitig zukommen zu lassen, die für die Erreichung der im Vertrag beschriebenen Ziele
erforderlich und zweckmäßig sind. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so
verlängern sich die Fristen bis zur Leistungserbringung angemessen. Dies gilt nicht, wenn die
Auftragnehmerin die Verzögerung zu vertreten hat. Ist die Nichteinhaltung der Fristen auf
Höhere Gewalt zurückzuführen, so verlängern sich die Fristen bis zur Leistungserbringung
entsprechend. |
(4) |
Die Auftragnehmerin behält sich vor, vom Auftraggeber erteilte Aufträge nicht auszuführen
oder bereits im Internet veröffentlichte Inhalte wieder zu entfernen, soweit diese gesetzliche
Vorgaben nicht erfüllen oder gegen gesetzliche Verbote, Rechte Dritter oder die guten Sitten
verstoßen (nachfolgend "unzulässige Inhalte"). Das Gleiche gilt für Hyperlinks, die unmittelbar
oder mittelbar auf Seiten mit unzulässigen Inhalten führen. Die Zahlungspflicht des
Auftraggebers bleibt hiervon unberührt. Soweit die Auftragnehmerin wegen vom Auftraggeber
zu vertretender unzulässiger Inhalte oder sonstiger Gesetzesverstöße in Anspruch genommen
wird, stellt der Auftraggeber die Auftragnehmerin auf erstes Anfordern frei. Die Freistellung
umfasst auch die erforderlichen Rechtsverfolgungskosten. |
§ 6 |
Schutzrechte |
(1) |
Der Auftraggeber bestätigt mit der Auftragserteilung, dass er Inhaber sämtlicher zum
Einstellen in das Internet erforderlichen Nutzungsrechte an dem von ihm gestellten Unterlagen
und Daten besitzt und darüber frei verfügen kann. |
(2) |
Der Auftraggeber trägt die alleinige presse-, wettbewerbsrechtliche und sonstige
Verantwortung für die von ihm angelieferten zur Veröffentlichung bestimmten Inhalte. |
§7 |
Informationspflichten, elektronischer Geschäftsverkehr |
(1) |
Die Auftragnehmerin teilt dem Auftraggeber gemäß § 312e BGB iVm. § 3 BGB-InfoV folgende
Informationen mit: |
(a) |
Die Auftragnehmerin stellt dem Auftraggeber technische Mittel zur Verfügung, mit
deren Hilfe Eingabefehler vor Abgabe der Bestellung erkannt und berichtigt werden
können. Der Auftraggeber hat u.a. die Möglichkeit, elektronische Formularfelder
vollständig zurückzusetzen und eine Ansichtsvorschau zu nutzen. |
(b) |
Der Auftraggeber wird über die folgenden einzelnen technischen Schritte zum
Vertragsschluss geführt: |
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aa. Für Stellenangebote und Eintrag in die Firmendatenbank:
|
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1. Ausfüllen der entsprechenden elektronischen Formularfelder,
2. Anzeigenvorschau durch Klicken auf entsprechendes Feld,
3. Absendung der Formulardaten durch Klicken auf "Speichern",
4. Bestätigung des Bestelleingangs auf elektronischen Wege, ohne
dass dies jedoch eine zum Vertragsschluss führende Annahme
darstellt,
5. Übersendung einer Auftragsbestätigung auf schriftlichem Wege oder
per E-Mail an den Auftraggeber, wodurch der Vertragsschluss
herbeigeführt wird.
|
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bb. Für Stellenangebote und Eintrag in die Firmendatenbank:
|
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1. Bewerbungsbogen durch Klicken auf entsprechend
gekennzeichneten Hyperlink anfordern, ausfüllen und ggf. zusammen
mit den zu überprüfenden Bewerbungsunterlagen an die
Auftragnehmerin zurücksenden
2. Übersendung einer Auftragsbestätigung auf schriftlichem Wege oder
per E-mail an den Auftraggeber, wodurch der Vertragsschluss
herbeigeführt wird.
|
(2) |
Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist deutsch. |
§8 |
Gewährleistung |
(1) |
Die Auftragnehmerin gewährleistet eine den üblichen technischen Standards entsprechende
Umsetzung der in Auftrag gegebenen Leistungen. |
(2) |
Weder unerhebliche Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit noch unerhebliche
Beeinträchtigungen der vertraglich vorausgesetzten oder gewöhnlichen Verwendungseignung
berechtigen zur Geltendmachung von Mängelansprüchen. |
(3) |
Sofern vertragsgegenständliche Leistung das Veröffentlichen von Stellenangeboten, der
Eintrag in die Firmendatenbank oder eine ähnliche Leistung im Rahmen eines beiderseitigen
Handelsgeschäftes ist, hat der Auftraggeber die veröffentlichten Informationen unverzüglich
nach ihrer ersten Veröffentlichung zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich zu rügen. Die
Rügefrist bei derartigen Handelsgeschäften beginnt bei offenen Mängeln mit der
Veröffentlichung, bei verdeckten Mängeln mit ihrer Entdeckung. Unterlässt der Auftraggeber
die Mängelrüge, so gilt die Veröffentlichung als mangelfrei genehmigt. |
(4) |
Sofern vertragsgegenständliche Leistung die Lieferung von Gegenständen ist, sind diese
unverzüglich nach Ablieferung an den Auftraggeber oder an den von ihm bestimmten Dritten
sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten als genehmigt, wenn der Auftragnehmerin nicht eine
Mängelrüge hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer
unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, binnen sieben Werktagen nach
Ablieferung des Liefergegenstandes, oder ansonsten binnen sieben Werktagen nach der
Entdeckung des Mangels oder dem Zeitpunkt, in dem der Mangel für den Auftraggeber bei
normaler Verwendung des Liefergegenstandes ohne nähere Untersuchung erkennbar war, in
der in § 3 Abs. 2 Satz 5 bestimmten Form zugegangen ist. |
(5) |
Bei Mängeln ist die Auftragnehmerin nach ihrer innerhalb angemessener Frist zu treffenden
Wahl zunächst zur Nacherfüllung berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens, d. h. der
Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der
Nacherfüllung, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder die vereinbarte
Vergütung angemessen mindern. |
(6) |
Beruht ein Mangel auf dem Verschulden der Auftragnehmerin, kann der Auftraggeber unten
den in § 9 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestimmten Voraussetzungen
Schadensersatz verlangen. |
(7) |
Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers verjähren innerhalb eines Jahres ab Lieferung,
Veröffentlichung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab Abnahme. |
(8) |
Handelt es sich beim Auftraggeber um einen Verbraucher iSd. § 13 BGB, so stehen ihm im
Falle des Auftretens von Mängeln abweichend von den vorgenannten Bestimmungen die
gesetzlichen Rechte zu. Für Schadensersatzansprüche gelten die besonderen Bestimmungen
des § 9 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. |
§ 9 |
Haftung |
(1) |
Die Haftung der Auftragnehmerin auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrunde,
insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung,
Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter
Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses § 9 beschränkt. |
(2) |
Die Auftragnehmerin haftet nicht |
(a) |
im Falle einfacher Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder
sonstigen Erfüllungsgehilfen; |
(b) |
im Falle grober Fahrlässigkeit ihrer nicht-leitenden Angestellten oder sonstigen
Erfüllungsgehilfen, |
|
soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. |
(3) |
Soweit die Auftragnehmerin gemäß § 9 Abs. 2 dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet,
ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die die Auftragnehmerin bei Vertragsschluss als
mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der
Umstände, die ihr bekannt waren oder die sie hätte kennen müssen, bei Anwendung
verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden
sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden typischerweise zu erwarten sind. |
(4) |
Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang
zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen der
Auftragnehmerin. |
(5) |
Soweit die Auftragnehmerin technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese
Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihr geschuldeten, vertraglich vereinbarten
Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher
Haftung. |
(6) |
Das von der Auftragnehmerin betriebene Internetportal enthält Hyperlinks zu anderen
Internetseiten. Die Auftragnehmerin trägt keine Verantwortung für die Datenschutzpraktiken
oder den Inhalt dieser Internetseiten. Für Schäden, die aus der Nutzung illegaler, fehlerhafter
oder unvollständiger Inhalte dieser Seiten entstehen, haftet allein der Betreiber der Seite, auf
welche verwiesen wurde. |
(7) |
Die Einschränkungen dieses § 9 gelten nicht für die Haftung der Auftragnehmerin wegen
vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz. |
§ 10 |
Schlussbestimmungen |
(1) |
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist Chemnitz. Gerichtsstand
für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen der Auftragnehmerin
und dem Auftraggeber ist nach Wahl der Auftragnehmerin Chemnitz oder der Sitz des
Auftraggebers. Für Klagen gegen die Auftragnehmerin ist Chemnitz ausschließlicher
Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände
bleiben von dieser Regelung unberührt. |
(2) |
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein oder werden,
so bleiben die Bedingungen im Übrigen wirksam. |
(3) |
Soweit der Vertrag oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Regelungslücken
enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als
vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages
und dem Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die
Regelungslücke gekannt hätten. |
Stand:04/2007 |
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